Zuzugsgebiete mit Fokus auf zukünftigen, leistbaren Wohnungsbedarf
Bauklasse II und III bzw. Gebäudehöhe von min. 7 Meter
Offene Bebauung bzw. freie Anordnung
Flachdächer zulässig
Gefälle max. 5%
Bestandsfrei bzw. Abbruch möglich
Grundstücksgrößen ab 1.000 m² bzw. bebaubare Fläche von min. 250 m²
Mindestens 4 Wohneinheiten erlaubt
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